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Anwalt für Erbrecht in Regensburg

Christian Bauer – Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Erbrecht in Regensburg.

Anwalt für Erbrecht in Regensburg

Testament - Patienten­verfügung - Vorsorge­vollmacht - Erbe

Planen Sie Ihre Vermögensnachfolge mit juristischer Sicherheit und vermeiden Sie Streitigkeiten unter Verwandten durch gezielte Testamentsgestaltung. Sorgen Sie mit individuell angepassten Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten vor. Als Erbe unterstütze ich Sie bei der werterhaltenden Auseinandersetzung des Erbes und helfe Ihnen, Ihre Erbansprüche durchzusetzen. Im Pflichtteilsrecht vertrete ich sowohl Erben als auch enterbte nahe Angehörige.

Individuelle Lösungen

Mit meiner Spezialisierung im Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Ich bin stets mit den neuesten Entwicklungen und Gesetzen vertraut und arbeite eng mit Ihnen zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte im Erbfall zu schützen und für faire und gerechte Ergebnisse zu sorgen.

Klären Sie mit mir Fragen wie:

  • Wer sind die gesetzlichen Erben?
  • Vor- und Nacherbe, was bedeutet das?
  • Welche Steuerfreibeträge sind gesetzlich vorgesehen?
  • Welche Bedeutung hat der Erbschein?
  • Wie muss ein Testament formuliert sein?
  • Gibt es einen Unterschied zwischen dem Testament und dem Erbvertrag?
  • Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
  • Was ist ein Vermächtnisnehmer?
  • Wie sichere ich minderjährige Kinder für den Todesfall der Eltern ab?

Meine Beratung im Erbrecht

Vermögen­vorsorge und Vererben

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer unseren persönlichen Interessen. Dabei sind wir zu Lebzeiten doch frei, unseren letzten Willen zu äußern und juristisch eindeutig festzulegen. 

Deshalb ist es wichtig, sich jetzt – und nicht erst später – anwaltlich über mögliche testamentarische Gestaltungen der Vermögensnachfolge beraten zu lassen. Durch eine gezielte, juristisch abgesicherte Testamentsgestaltung lassen sich auch kostspielige Streitigkeiten unter den nächsten Verwandten vermeiden. 

Vorsorge­vollmacht/ Patienten­verfügung

Bevor es zu spät ist, sollte man auch eine konkret auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfassen und ggf. verwahren lassen.

Wie sieht Ihre Vorsorge aus, wenn Sie sterben, einen schweren Unfall haben oder krank sind? Wer kümmert sich um alles?

Erben

Für Erben stellen sich schon kurz nach dem Ableben des nahen Angehörigen viele Fragen. Das Erbe ist danach unter mehreren Erben möglichst werterhaltend auseinanderzusetzen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Misstrauen unter allen Miterben wächst. Spätestens jetzt ist anwaltlicher Rat gefragt.

Sie wurden testamentarisch zum Erben eingesetzt und möchten Ihre Erbansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft durchsetzen?

Ich vertrete Sie umfänglich.

Pflichtteils­recht

Als Erbe sieht man sich schon sehr bald den breit ausgestalteten Ansprüchen der im Testament nicht erwähnten Angehörigen ausgesetzt. Diese wiederum sind sich oft ihrer Möglichkeiten nicht bewusst, die das Gesetz ihnen einräumt, um am Nachlass des Verstorbenen teilzuhaben, obwohl oder gerade weil sie enterbt worden sind.

Sie sind Erbe und werden auf den Pflichtteil in Anspruch genommen? Oder Sie sind naher Angehöriger und wurden enterbt?

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, aber vertrete Sie auch, wenn Sie mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind.

Vermögen­vorsorge und Vererben
Vorsorge­vollmacht/ Patienten­verfügung
Erben
Pflichtteils­recht

Meine Beratung im Erbrecht

Vermögen­vorsorge und Vererben

Die gesetzliche Erbfolge entspricht nicht immer unseren persönlichen Interessen. Dabei sind wir zu Lebzeiten doch frei, unseren letzten Willen zu äußern und juristisch eindeutig festzulegen. 

Deshalb ist es wichtig, sich jetzt – und nicht erst später – anwaltlich über mögliche testamentarische Gestaltungen der Vermögensnachfolge beraten zu lassen. Durch eine gezielte, juristisch abgesicherte Testamentsgestaltung lassen sich auch kostspielige Streitigkeiten unter den nächsten Verwandten vermeiden. 

Vermögenvorsorge und Vererben

Vorsorge­vollmacht/ Patienten­verfügung

Bevor es zu spät ist, sollte man auch eine konkret auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung verfassen und ggf. verwahren lassen.

Wie sieht Ihre Vorsorge aus, wenn Sie sterben, einen schweren Unfall haben oder krank sind? Wer kümmert sich um alles?

Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung

Erben

Für Erben stellen sich schon kurz nach dem Ableben des nahen Angehörigen viele Fragen. Das Erbe ist danach unter mehreren Erben möglichst werterhaltend auseinanderzusetzen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Misstrauen unter allen Miterben wächst. Spätestens jetzt ist anwaltlicher Rat gefragt.

Sie wurden testamentarisch zum Erben eingesetzt und möchten Ihre Erbansprüche innerhalb der Erbengemeinschaft durchsetzen?

Ich vertrete Sie umfänglich.

Erben

Pflichtteils­recht

Als Erbe sieht man sich schon sehr bald den breit ausgestalteten Ansprüchen der im Testament nicht erwähnten Angehörigen ausgesetzt. Diese wiederum sind sich oft ihrer Möglichkeiten nicht bewusst, die das Gesetz ihnen einräumt, um am Nachlass des Verstorbenen teilzuhaben, obwohl oder gerade weil sie enterbt worden sind.

Sie sind Erbe und werden auf den Pflichtteil in Anspruch genommen? Oder Sie sind naher Angehöriger und wurden enterbt?

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, aber vertrete Sie auch, wenn Sie mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind.

Pflichtteilsrecht