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Anwalt für Ehe- und
Familienrecht in Regensburg

Willkommen bei Rechtsanwalt Christian Bauer, Ihrem erfahrenen Anwalt für Ehe- und Familienrecht in Regensburg. 

Anwalt für Ehe- und Familienrecht in Regensburg

Scheidung - Zugewinn - Unterhalt - Versorgungs­ausgleich

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe und Familie können komplex und emotional herausfordernd sein. Mit meiner langjährigen Erfahrung stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Individuelle Lösungen

Mit meiner Spezialisierung im Ehe- und Familienrecht bin ich bestens gerüstet, um Ihnen zu helfen. Ich bin mit den neuesten Entwicklungen und Gesetzen vertraut und arbeite eng mit meinen Mandanten zusammen, um individuelle Lösungen zu finden. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und für gerechte Ergebnisse zu sorgen.

Klären Sie mit mir Fragen wie:

  • Was sind Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen?
  • Was kostet eine Scheidung?
  • Wer bekommt das Sorge- oder Umgangsrecht?
  • Wer zahlt Unterhalt – und wie viel?
  • Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie und dem Hausrat?
  • Wie funktionieren Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich?
  • Was sollte in einem Ehevertrag stehen?

Meine Beratung im Familienrecht

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgen­vereinbarungen

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung maßgeschneiderter Vereinbarungen, die Ihre Bedürfnisse und Interessen in Bezug auf Trennung und Scheidung berücksichtigen.

Scheidungs­verfahren

Ich begleite Sie durch den gesamten Scheidungsprozess, stehe Ihnen mit rechtlicher Beratung zur Seite und vertrete Ihre Interessen vor Gericht.

Unterhalt

Ich unterstütze Sie bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, setze Ihre Unterhaltsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch und verteidige Sie gegen unberechtigte Unterhaltsforderungen.

Kindschaftssachen

Ich stehe Ihnen bei Fragen zum elterlichen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht zur Seite und kämpfe für die besten Interessen Ihres Kindes.

Ehewohnung und Hausrat

Ich unterstütze Sie bei der Regelung der gerichtlichen Wohnungszuweisung und der gerechten Aufteilung des Hausrats nach einer Trennung oder Scheidung.

Immobilie

Ich helfe Ihnen bei der Aufteilung gemeinsamen Eigentums, der Teilungsversteigerung, dem Zugewinnausgleich und kläre Unterhaltsansprüche zwischen nicht verheirateten Partnern.

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgen­vereinbarungen
Scheidungs­verfahren
Unterhalt
Kindschaftssachen
Ehewohnung und Hausrat
Immobilie

Meine Beratung im Familienrecht

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgen­vereinbarungen

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung maßgeschneiderter Vereinbarungen, die Ihre Bedürfnisse und Interessen in Bezug auf Trennung und Scheidung berücksichtigen.

Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Scheidungs­verfahren

Ich begleite Sie durch den gesamten Scheidungsprozess, stehe Ihnen mit rechtlicher Beratung zur Seite und vertrete Ihre Interessen vor Gericht.

Scheidungsverfahren

Unterhalt

Ich unterstütze Sie bei der Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt, setze Ihre Unterhaltsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch und verteidige Sie gegen unberechtigte Unterhaltsforderungen.

Unterhalt

Kindschaftssachen

Ich stehe Ihnen bei Fragen zum elterlichen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht zur Seite und kämpfe für die besten Interessen Ihres Kindes.

Kindschaftssachen

Ehewohnung und Hausrat

Ich unterstütze Sie bei der Regelung der gerichtlichen Wohnungszuweisung und der gerechten Aufteilung des Hausrats nach einer Trennung oder Scheidung.

Ehewohnung und Hausrat

Immobilie

Ich helfe Ihnen bei der Aufteilung gemeinsamen Eigentums, der Teilungsversteigerung, dem Zugewinnausgleich und kläre Unterhaltsansprüche zwischen nicht verheirateten Partnern.

Immobilie
So können Sie sich vorbereiten

Gerne betreue ich Sie schnell und effektiv bei Ihrer Problemlösung - und zwar schon bei Ihrem ersten Gespräch. Aus diesem Grund bitte ich Sie, die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen – soweit vorhanden – zu diesem Termin bereits mitzubringen.

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
  • Ehevertrag (soweit vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden)
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen
Bei Fragen zum Unterhaltsrecht
  • letzte zwölf Verdienstbescheinigungen (falls abhängig tätig)
  • letzter Steuerbescheid (falls abhängig tätig)
  • Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Kalenderjahre (falls selbständig tätig)
  • Einnahme-/Überschussrechnungen der letzten drei Kalenderjahre (falls selbständig tätig)
  • letzte drei Einkommensteuerbescheide und -erklärungen (falls selbständig tätig)
  • sonstige Einkommensbelege (z.B. zum Arbeitslosengeld, zur Sozialhilfe, zu Renten oder Vermögenserträgen etc.)
  • entsprechende Einkommensunterlagen Ihres Ehepartners
  • Lebensversicherungspolicen
  • Belege über Ihre Vermögenswerte (z.B. Immobilien, Konten, Lebensversicherungen)
  • Belege über Ihre Fixkosten (z.B. Miete, Hauskosten, Versicherungen, Kredite) 
  • Bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Unterhalt (z.B. Urteile, einstweilige Anordnungen, einstweilige Verfügungen)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt (z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung)
  • außergerichtliche Unterhaltstitel (z.B. notarielle Urkunde, Jugendamtsurkunde) 
Bei Fragen zur elterlichen Sorge bzw. zum Umgangsrecht
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen zum Sorge- oder Umgangsrecht
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem Ehepartner (dem anderen Elternteil) oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Schreiben des Jugendamts
  • Sachverständigengutachten (falls vorhanden) 
Bei Fragen zur Ehewohnung/Hausrat
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zur Ehewohnung/zum Hausrat (z.B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Anordnungen)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zur Ehewohnung (zum Hausrat), z.B. Prozessvergleich, Anwaltsvergleich, Trennungsvereinbarung
  • Mietvertrag 
  • Grundbuchauszug (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegattensteht)
  • Finanzierungsunterlagen (falls die Wohnung im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht)
Bei Fragen zur Hausratsteilung

Liste über den im gemeinsamen Eigentum stehenden Hausrat (Liste A)

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • in der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden (unabhängig davon, wer sie bezahlt hat),
  • vor der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft und in der Ehe ganz oder teilweise bezahlt wurden (unabhängig davon, wer sie bezahlt hat),
  • Sie und Ihr Ehegatte aus Anlass der Hochzeit gemeinsam geschenkt erhalten haben,
  • Sie und Ihr Ehegatte während der Ehe gemeinsam geschenkt erhalten haben.

Liste über den in Ihrem Alleineigentum stehenden Hausrat (Liste B)

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • Sie in die Ehe eingebracht haben,
  • in die Ehe eingebracht haben und die später ersetzt wurden,
  • in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben haben
  • geerbt haben,persönlich geschenkt erhalten haben.

Liste über den im Alleineigentum Ihres Ehepartners stehenden Hausrat (Liste C) 

Diese Liste enthält die Hausratsgegenstände, die

  • Ihr Ehepartnerin die Ehe eingebracht hat,
  • in die Ehe eingebracht hat und die später ersetzt wurden,
  • in der Ehe nachweislich für sich selbst erworben hat,
  • geerbt hat,persönlich geschenkt erhalten hat.  
Bei Fragen zum Zugewinn
  • bisherige Korrespondenz mit Ihrem (geschiedenen) Ehepartner oder dessen Anwalt/Anwältin
  • Aufstellung des eigenen Anfangsvermögens bei Eheschließung
  • im Verlauf der Ehe erhaltene Zuwendungen Dritter mit Datum und Höhe Aufstellung des derzeitigen Vermögens
  • Soweit vorhanden: Selbiges vom Ehepartner
  • bereits vorliegende gerichtliche Entscheidungen zum Zugewinnausgleich (z.B. Urteile, Beschlüsse, einstweilige Verfügung, Arrestbeschluss)
  • bereits vorliegende gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich (z.B. Prozessvergleich, notariell beurkundete oder gerichtlich protokollierte Scheidungsfolgenvereinbarung)